Amblyopiescreening
Liebe Eltern,
wussten Sie, dass Neugeborene das Sehen genauso erlernen müssen, wie Laufen oder Sprechen? Ob ein Kind die Sehkraft mit beiden Augen altersentsprechend entwickelt, ist oft nicht sicher erkennbar. Aber nicht erkannte Sehstörungen vermindern dauerhaft die Sehkraft.
Um eine Sehstörung bei Ihrem Kind auszuschließen, bieten wir Ihnen einen modernen Sehtest mit einem Gerät der Firma Plusoptix ab einem Alter von 6 Monaten an.
Warum ist dieser Sehtest sinnvoll?
Fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren hat eine unerkannte Sehstörung. Diese kann in den ersten Lebensjahren bereits zu einer dauerhaften Sehschwäche führen. Die betroffenen Kinder bemerken die eigene Sehstörung selbst nicht, da sie es gewohnt sind die Welt mit Ihren Augen zu sehen und keine Vergleichsmöglichkeit haben.
Warum reicht ein normaler Sehtest nicht aus?
Je früher eine Sehstörung erkannt wird, desto größer sind die Behandlungserfolge. Die normalen Sehteste können aber erst ab einem Alter von 4 Jahren durchgeführt werden. Ebenfalls sind diese Teste nicht dazu geeignet, Fehlsichtigkeit und Hornhautverkrümmung zuverlässig zu erkennen.
Wann wird dieser Sehtest empfohlen?
Es ist sinnvoll den ersten Sehtest mit 6 Monaten zur U5 und dann mit 2 Jahren zu U7 durchzuführen. Danach sollten bei allen Kindern, die nicht in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßige Kontrollen der Augen erfolgen. Denn die Augen verändern sich mit dem Wachstum und dabei können Sehstörungen neu auftreten.
Die Vorteile unseres frühen Sehscreenings:
Beide Augen werden gleichzeitig gemessen und unterschiedliche Sehschärfen sog. Anisometrien zuverlässig erkannt. Ebenso wird Hornhautverkrümmung sicher erkannt.
Der Säugling muss nicht getropft werden und Nebenwirkungen sind ausgeschlossen.
Die Messung ist berührungslos: Die Messung erfolgt aus einem Meter Entfernung, der Säugling sitzt entspannt auf dem Schoß eines Elternteils.
Sekundenschnelle Messung: Die Messung ist in weniger als einer Sekunde abgeschlossen.
Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten?
Private Kassen übernehmen die Kosten über die GOÄ Abrechnungsziffern 1259.
Durch Verträge mit einigen gesetzlichen Krankenkassen werden diese Kosten von diesen Krankenkassen übernommen (z.B. Barmer-GEK und DAK Bosch BKK und BKK Starke Kids). Fragen Sie unsere medizinischen Fachangestellten oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob die Leistung übernommen wird.
Die Kosten für das Amblyopie-Screening liegen bei ca. 25 Euro. Sie erhalten hierüber eine Privatrechnung. Falls Ihre gesetzliche Kasse bisher keinen Vertrag mit den Kinder- und Jugendärzten abgeschlossen hat, können Sie die Rechnung bei Ihrer Kasse mit der Bitte um Kostenerstattung einreichen. Diese entscheidet dann im Einzelfall, ob sie die Kosten erstattet.
Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an unser Personal am Empfang.
Bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden.